Verkehrswertgutachten Maklerbüro Ulrich Wimper im Märkischen Kreis
Den Verkehrswert der Immobilie ermitteln wir nach § 194 des BauGB. Hierbei werden neben der Ermittlung des Marktwertes auch rechtliche Gegebenheiten wie Wohnrechte oder Baulasten, berücksichtigt. In diesem Fall ist das Gutachten gerichtsfest, anders als bei dem Kurzgutachten.
Was wird benötigt?
Für die Erstellung des Gutachtens benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen oder Auskünfte:
- Auszug aus dem Grundbuch
- Teilungserklärung
- Grundrisse
- Wohn- und Nutzflächenberechnung beziehungsweise Bruttogrundflächenberechnung
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und dem Altlastenkataster
- Auskunft zu Erschließungsbeiträgen und Abgaben nach KAG
- Mietvertrag
- Auskunft zum Bauplanungsrecht
- Baubeschreibung
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