Kurzgutachten

Das Kurzgutachten dient der sachverständigen Überprüfung des Kaufpreises. Dabei werden die Eintragung im Grundbuch, Baulasten und die bauplanungsrechtlichen Merkmale des Grundstücks geprüft.

Da dieses Gutachten Aspekte wie Bodenbelastungen und Erschließungsbeiträge und Abgaben nicht berücksichtigt, ist das Kurzgutachten nicht gerichtsfest.



Was wird benötigt?

Für die Erstellung des Gutachtens benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen oder Auskünfte:

  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Teilungserklärung
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung beziehungsweise. Bruttogrundflächenberechnungen
  • Mietvertrag
  • Exposé

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Haus im grünen mit einem Marktwertgutachten ausgestellt vom Immobilien-Sach­verständiger und Immobilien­makler im Märkischen Kreis