Der Energieausweis Immobilienmakler im Märkischen Kreis
Informationen und Hintergründe
Sie erhalten über mich den bei Verkauf/Vermietung seit dem 01.05.2014 erforderlichen Energieausweis. Gerne bin ich Ihnen auch bei nachfolgenden Themen behilflich:
Der Energieausweis, Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
- Die Neuerungen der EnEV 2014
- Auswirkung von EnEV, EEG und EEWärmeG auf die Wertermittlung
- Werteinfluss erneuerbarer Energien
- Bewertungsbesonderheit Photovoltaikanlagen
Wer benötigt einen Energieausweis?
Seit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 und der Novellierung 2014 haben alle Eigentümer die Pflicht, bei Vermietung und Verkauf von Immobilien einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Ausgenommen aus der Verpflichtung sind zurzeit noch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Unterschieden wird in bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise. Bedarfsorientierte Energieausweise haben eine höhere Aussagekraft als die verbrauchsorientierten. Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre.
Was beinhaltet der Gebäudeenergieausweis?
Der Energieausweis gibt Kauf- und Mietinteressenten Informationen zum Energieverbrauch des Objektes. Bewertet werden das Dach, die Heizung sowie die Beschaffenheit der Fenster und der Wände. Der Gebäudeenergieausweis macht den Energieverbrauch einer Immobilie transparent. Er ähnelt in seiner Funktionsweise einer Ampel. Positiv ist eine Anzeige im grünen Bereich. Anzeigen im gelben oder roten Bereich dagegen stehen für hohe Verbrauchswerte und hohe Energiekosten.
Energieausweise enthalten weiterhin Angaben zum Objekt wie das Baujahr oder die Art der Heizung. Die Gebäude werden in Energieeffizienzklassen unterteilt und geben dem zukünftigen Nutzer einen schnellen Überblick. Passivhäuser werden zum Beispiel mit der Energieeffizienzklasse A+ gekennzeichnet, schlecht gedämmte Gebäude erhalten die Energieeffizienzklasse H.
Wo können Eigentümer einen Energieausweis erstellen lassen?
Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, biete ich Ihnen die Erstellung eines qualifizierten Energieausweises an. Dieser ist mit einer Registrierungsnummer versehen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu den Anforderungen der EnEV 2014 sowie zum Einfluss der Energieeinsparverordnung (EEG) und des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) auf die Wertermittlung Ihrer Immobilie.
Mein Angebot für Sie umfasst auch die Bewertung von Photovoltaikanlagen sowie die Beratung von Eigentümern zur Wertsteigerung von Gebäuden durch den Einsatz erneuerbarer Energien.