Philosophie
Ich fühle mich als Sachverständiger in und um Menden für die Bewertung von bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Mieten u. Pachten, den Verhaltensregeln, die durch die Muster – Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, verpflichtet.
Meine Gutachten stehen unter der Prämisse einer
- weisungsfreien
- unabhängigen
- gewissenhaften
- unparteiischen Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.
Ich erstatte Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über meine Leistungen führe ich entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO)
Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Ich verfüge über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).
Schweigepflicht
Kenntnisse, die ich während meiner Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung der Interessen Dritter. (§ 15 SVO)
Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Das Wissen und meine Erfahrung muss regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden.
Diesbezüglich besitzen die regelmäßige Fortbildung und der Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO)