Sachverständiger & Maklerbüro Ulrich Wimper
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 Menden Region Sauerland / Märkischer Kreis

 

Philosophie

Ich fühle mich als Sachverständiger in und um Menden für die Bewertung von bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Mieten u. Pachten, den Verhaltensregeln, die durch die Muster – Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, verpflichtet.

Meine Gutachten stehen unter der Prämisse einer

  •  weisungsfreien
  • unabhängigen
  • gewissenhaften 
  • unparteiischen Auf­gaben­er­füllung im Sinne des § 8 SVO.
Die Pflichten sind demnach im Wesentlichen:

Persönliche Aufgabenerfüllung

Ich erstatte Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht


Über meine Leistungen führe ich entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO)

Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung


Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Ich verfüge über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).

Schweigepflicht

Kenntnisse, die ich während meiner  Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung der Interessen Dritter. (§ 15 SVO)

Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch


Das Wissen und meine Erfahrung muss regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden.
Diesbezüglich besitzen die regelmäßige Fortbildung und der Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO)